Bereits nach dem Ersten Weltkrieg hatte es Bemühungen um eine juristische Ahndung von Kriegsverbrechen gegeben. So hatte der Versailler Vertrag die Auslieferung des deutschen Kaisers gefordert, der unter "öffentliche Anklage" gestellt werden sollte. Weitere 890 deutsche Zivil- und Militärpersonen sollten vor alliierte Gerichte gestellt werden.

Die deutsche Seite konnte aber durchsetzen, Prozesse gegen deutsche Kriegsverbrecher vor dem Leipziger Reichsgericht zu führen - erstmalig nach Völkerrecht. Allerdings kam es nur zu einigen halbherzigen Verhandlungen mit äußerst milden Strafen.

Die Erfahrung der gescheiterten Leipziger Prozesse bestärkte die Alliierten 1945 darin, die Strafverfolgung der NS-Verbrechen selbst in die Hand zu nehmen.

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