Der internationale Militärgerichtshof (1945-1946)

Schon im Verlauf des Zweiten Weltkrieges beschlossen die Alliierten, die Hauptverantwortlichen der NS-Verbrechen vor Gericht zu stellen. Bereits in der Moskauer Erklärung vom 1. November 1943 verpflichteten sie sich, Deutsche, die sich in den besetzen Gebieten schuldig gemacht hatten, nach dem Krieg in die betreffenden Länder zu überführen, um sie am Ort ihrer Verbrechen nach dort geltendem Recht zu verurteilen. Hauptkriegsverbrecher, deren Taten sich nicht auf ein Staatsterritorium beschränkten, sollten auf gemeinsamer Rechtsgrundlage der Regierungen der Alliierten bestraft werden.

Nach der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands einigten sich die Siegermächte USA, UdSSR, Großbritannien und Frankreich am 8. August 1945 in London auf die Einrichtung eines Internationalen Militärgerichtshofs (IMG). Damit hatte zum ersten Mal in der Geschichte ein internationales Gericht die Vollmacht, führende Vertreter eines Staates persönlich für Verletzungen des Völkerrechts zur Rechenschaft zu ziehen. Berlin wurde zum ständigen Sitz des Tribunals erklärt, in Nürnberg sollte das Verfahren gegen die sogenannten "Hauptkriegsverbrecher" stattfinden.

Vorgeschichte

Das Gericht

Die Angeklagten

Die Urteile