Die Anklagepunkte

Als Anklagepunkte wurden folgende Verbrechen aufgeführt:

1. Gemeinsamer Plan oder Verschwörung
2. Verbrechen gegen den Frieden
3. Kriegsverbrechen
4. Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Die angeklagten Einzelpersonen

Auf der Anklagebank des "Nürnberger Prozesses" (20. November 1945 bis 1. Oktober 1946) saßen 21 der ursprünglich 24 angeklagten Vertreter des NS-Regimes. Gegen Martin Bormann wurde in Abwesenheit verhandelt, das Verfahren gegen Gustav Krupp von Bohlen und Halbach wurde wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt, Robert Ley hatte bereits vor Prozessbeginn Selbstmord begangen.

Angeklagt nach Punkt:

Martin Bormann: 

1, 3, 4 (in Abwesenheit)

Karl Dönitz:

1, 2, 3

Hans Frank:

1, 3, 4

Wilhelm Frick:

1, 2, 3, 4

Hans Fritzsche:

1, 3, 4

Walther Funk:

1, 2, 3, 4

Hermann Göring:

1, 2, 3, 4

Rudolf Hess:

1, 2, 3, 4

Alfred Jodl:

1, 2, 3, 4

Ernst Kaltenbrunner:

1, 3, 4

Wilhelm Keitel:

1, 2, 3, 4

Gustav Krupp von Bohlen und Halbach:

1, 2, 3, 4
(Verfahren wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt)

Robert Ley:

1, 3, 4
(Selbstmord vor Prozessbeginn)

Konstantin Freiherr von Neurath:

1, 2, 3, 4

Franz von Papen:

1, 2

Erich Raeder:

1, 2, 3

Joachim von Ribbentrop:

1, 2, 3, 4

Alfred Rosenberg:

1, 2, 3, 4

Fritz Sauckel:

1, 2, 3, 4

Hjalmar Schacht:

1, 2

Baldur von Schirach:

1, 4 

Arthur Seyß-Inquart:

1, 2, 3, 4

Albert Speer:

1, 2, 3, 4

Julius Streicher:

1, 4

Die angeklagten Organisationen

Angeklagt als verbrecherische Organisationen waren ferner die Reichsregierung, das Führerkorps der NSDAP, SS und SD, SA, Gestapo sowie der Generalstab und das Oberkommando der Wehrmacht.

Die Verteidigung

Die Verteidiger wurden entweder von den in Haft befindlichen Angeklagten selbst gewählt oder auf deren Verlangen vom Gerichtshof ernannt. Die Hauptverteidiger der einzelnen Angeklagten, die auch vor Gericht sprachen, wurden von insgesamt siebzig Assistenten und Hilfsverteidigern unterstützt.

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