Aufgrund der Vielzahl der mit ihnen verbundenen Aufgaben beanspruchten die Nürnberger Prozesse (1945-49) nicht nur den weltbekannten Sitzungssaal 600, sondern das gesamte Justizgebäude in der Fürther Straße in Nürnberg. Der Gesamtkomplex besteht aus drei Gebäuden; das östliche (der sog. Ostbau) beherbergte ursprünglich das Schwurgericht, ein schweren Strafdelikten vorbehaltenes Geschworenen- bzw. mit Laienrichtern besetztes Gericht. Zu den baulichen Besonderheiten dieses Ostbaus zählt auch ein Raum, der sich an den Sitzungssaal 600 anschließt: das Beratungszimmer. Es diente der Beratung der Berufs- und Laienrichter über Schuldspruch und Strafmaß. Das Zentrum dieses Raumes bildet ein Tisch – der Beratungstisch. Vermutlich steht dieser Tisch seit der Eröffnung des Gerichts im Jahr 1916 in diesem Raum.
Weltgeschichtliche Bedeutung erlangten das Zimmer und der Tisch, weil in ihm und an ihm die vier Richter des Internationalen Militärgerichtshofs (1945-46) sowie ihre Stellvertreter ihre Beratungen abgehalten haben. An diesem Tisch wurde auch das Urteil ausgehandelt.
Auch abgesehen von seiner Bedeutung für die Welthistorie, die Aufarbeitung der Verbrechen des nationalsozialistischen Deutschen Reichs sowie die Entwicklung des Völkerstrafrechts weist das Nürnberger Justizgebäude Bemerkenswertes auf. Es ist dies unter anderem seine architektonische Konzeption entlang justizieller Neuerungen im Deutschen Reich, das 1877 ein neues Gerichtsverfassungsgesetz erhielt. Auch das Beratungszimmer spiegelt diese bauliche Umsetzung der neuen Rechtsprechung wider.
Derzeit ist das historische Beratungszimmer noch nicht für unsere Besucherinnen und Besucher zugänglich. Im Rahmen der Erweiterung der Dauerausstellung des Memoriums ist geplant, es in den Ausstellungsrundgang zu integrieren.
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