Nach neun Monaten wurden am 30. September und am 1. Oktober 1946 die Urteile im Hauptkriegsverbrecherprozess verlesen: Zwölf Angeklagte wurden zum Tode verurteilt, drei zu lebenslanger Haft und vier zu langjährigen Haftstrafen. Drei Angeklagte sprach das Gericht frei.
Martin Bormann: | Tod durch den Strang (in Abwesenheit) |
Karl Dönitz: | 10 Jahre Gefängnishaft |
Hans Frank: | Tod durch den Strang |
Wilhelm Frick: | Tod durch den Strang |
Hans Fritzsche: | nicht schuldig |
Walther Funk: | Lebenslängliche Gefängnishaft |
Hermann Göring: | Tod durch den Strang |
Rudolf Hess: | Lebenslängliche Gefängnishaft |
Alfred Jodl: | Tod durch den Strang |
Ernst Kaltenbrunner: | Tod durch den Strang |
Wilhelm Keitel: | Tod durch den Strang |
Konstantin Freiherr von Neurath: | 15 Jahre Gefängnishaft |
Franz von Papen: | nicht schuldig |
Erich Raeder: | Lebenslängliche Gefängnishaft |
Joachim von Ribbentrop: | Tod durch den Strang |
Alfred Rosenberg: | Tod durch den Strang |
Fritz Sauckel: | Tod durch den Strang |
Hjalmar Schacht: | nicht schuldig |
Baldur von Schirach: | 20 Jahre Gefängnishaft |
Arthur Seyß-Inquart: | Tod durch den Strang |
Albert Speer: | 20 Jahre Gefängnishaft |
Julius Streicher: | Tod durch den Strang |
Das NSDAP-Führerkorps, die Gestapo, der SD und die SS (mit Ausnahme der Reiter-SS) wurden vom Internationalen Militärgerichtshof zu verbrecherischen Organisationen erklärt.
Vollstreckung
Die Todesurteile wurden am 16. Oktober 1946 in der alten Turnhalle auf dem Gelände des Nürnberger Gefängnisses vollstreckt. Hermann Göring beging wenige Stunden zuvor Selbstmord. Nach der Hinrichtung wurden die Leichen nach München gebracht und im Krematorium des Ostfriedhofs verbrannt. Ihre Asche wurde anschließend in einen Nebenfluss der Isar gestreut.
Die zu Haftstrafen Verurteilten blieben zunächst in Nürnberg und wurden am 18. Juli 1947 in das Alliierte Kriegsverbrechergefängnis in Berlin-Spandau verlegt, wo sie bis zum Ende ihrer Haft inhaftiert blieben.
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