Nach neun Monaten wurden am 30. September und am 1. Oktober 1946 die Urteile im Hauptkriegsverbrecherprozess verlesen: Zwölf Angeklagte wurden zum Tode verurteilt, drei zu lebenslanger Haft und vier zu langjährigen Haftstrafen. Drei Angeklagte sprach das Gericht frei.

Martin Bormann:Tod durch den Strang
(in Abwesenheit)
Karl Dönitz:10 Jahre Gefängnishaft
Hans Frank:Tod durch den Strang
Wilhelm Frick:Tod durch den Strang
Hans Fritzsche:nicht schuldig
Walther Funk:Lebenslängliche Gefängnishaft
Hermann Göring:Tod durch den Strang
Rudolf Hess:Lebenslängliche Gefängnishaft
Alfred Jodl:Tod durch den Strang
Ernst Kaltenbrunner:Tod durch den Strang
Wilhelm Keitel:Tod durch den Strang
Konstantin Freiherr von Neurath:15 Jahre Gefängnishaft
Franz von Papen:nicht schuldig
Erich Raeder:Lebenslängliche Gefängnishaft
Joachim von Ribbentrop:Tod durch den Strang
Alfred Rosenberg:Tod durch den Strang
Fritz Sauckel:Tod durch den Strang
Hjalmar Schacht:nicht schuldig
Baldur von Schirach:20 Jahre Gefängnishaft
Arthur Seyß-Inquart:Tod durch den Strang
Albert Speer:20 Jahre Gefängnishaft
Julius Streicher:Tod durch den Strang

Das NSDAP-Führerkorps, die Gestapo, der SD und die SS (mit Ausnahme der Reiter-SS) wurden vom Internationalen Militärgerichtshof zu verbrecherischen Organisationen erklärt.

Vollstreckung

Die Todesurteile wurden am 16. Oktober 1946 in der alten Turnhalle auf dem Gelände des Nürnberger Gefängnisses vollstreckt. Hermann Göring beging wenige Stunden zuvor Selbstmord. Nach der Hinrichtung wurden die Leichen nach München gebracht und im Krematorium des Ostfriedhofs verbrannt. Ihre Asche wurde anschließend in einen Nebenfluss der Isar gestreut.

Die zu Haftstrafen Verurteilten blieben zunächst in Nürnberg und wurden am 18. Juli 1947 in das Alliierte Kriegsverbrechergefängnis in Berlin-Spandau verlegt, wo sie bis zum Ende ihrer Haft inhaftiert blieben.

Zurück zur Übersichtsseite "Der internationale Militärgerichtshof"