Foto- und Drehgenehmigungen

Dreharbeiten und Aufnahmen bei den Museen der Stadt Nürnberg

Von außen dürfen städtische Bauwerke, – zu ihnen zählen auch die Häuser der Museen der Stadt Nürnberg – die sich auf öffentlichen Straßen und Plätzen befinden "mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film" vervielfältigt werden. Das Urhebergesetz nennt das "Panoramafreiheit". Öffentliche Wege, Straßen und Plätze sind solche, die grundsätzlich jedermann frei zugänglich sind.

Aufnahmen in Gebäuden der Museen der Stadt Nürnberg

In den Räumen oder auf dem Gelände dürfen Sie ohne Blitz und Stativ zur persönlichen, nicht-kommerziellen Nutzung kostenlos fotografieren.

Professionelle Film- und Fotoaufnahmen in der Ausstellung und im Schwurgerichtssaal bedürfen der vorherigen Genehmigung. Kostenfreie Genehmigungen werden in der Regel nur für Aufnahmen erteilt, bei denen ein sachlicher Zusammenhang mit der Geschichte des Schwurgerichtssaals und dem Erbe der Nürnberger Prozesse erkennbar ist.

Anfragen richten Sie bitte an:

Memorium Nürnberger Prozesse
Bärenschanzstr. 72
90429 Nürnberg 

Tel. +49 (0)911 231 - 28 614
Fax:  +49 (0)911 231 - 28 615
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