Die Urteilsverkündung im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess bedeutete nicht das Ende der juristischen Verfolgung von NS-Verbrechen in Deutschland. Bereits im Dezember 1945 schufen die Alliieren mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 10 eine einheitliche Rechtsgrundlage zur Strafverfolgung von Kriegsverbrechen in den jeweiligen Besatzungszonen, das auch den sogenannten "Nürnberger Nachfolgeprozessen" zugrunde lag.
Im Gegensatz zum Hauptkriegsverbrecherprozess vor einem Internationalen Gerichtshof wurden diese zwischen 1946 und 1949 in Nürnberg abgehaltenen Verfahren ausschließlich vor US-Militärgerichten verhandelt. In insgesamt 12 Prozessen wurden 185 hochrangige Mediziner, Juristen, Industrielle, SS- und Polizeiführer, Militär, Beamte und Diplomaten angeklagt. Die Verfahren belegen, in welchem Ausmaß die deutsche Führungsschicht zum Machtsystem der NS-Gewaltherrschaft beigetragen hatte.
Von den 185 Angeklagten wurden 24 zum Tode verurteilt, 20 zu lebenslanger Haft und 98 zu teilweise langjährigen Freiheitsstrafen. 35 Angeklagte wurden freigesprochen. Durch Begnadigungen in den 1950er Jahren wurden viele der verurteilten NS-Verbrecher vorzeitig aus der Haft entlassen. Von den 24 Todesurteilen wurden 13 vollstreckt.
- Ärzteprozess
- Prozess gegen Erhard Milch
- Juristen-Prozess
- Prozess gegen das SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt
- Flick-Prozess
- IG-Farben-Prozess
- Prozess gegen Süd-Ost-Generäle
- Prozess gegen das SS-Rasse- und Siedlungshauptamt
- Einsatzgruppenprozess
- Krupp-Prozess
- Wilhelmstraßenprozess
- OKW-Prozess