Die strafrechtliche Aufarbeitung des Syrien-Konflikts: Vorbild für die Aufarbeitung des Kriegs in der Ukraine?
Nach dem Weltrechtsprinzip gibt es Verbrechen, die so schwerwiegend sind, dass sie auch in anderen Staaten geahndet werden können – auch wenn sie nicht auf dessen Hoheitsgebiet passiert sind oder durch eine Staatsbürgerin oder einen Staatsbürger verübt wurden. Dieses Prinzip findet in Deutschland immer mehr Anwendung. Ein prominenter Fall ist das sogenannte Al-Khatib-Verfahren vor dem OLG Koblenz, in dem erstmals zwei Syrer wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit des Assad Regimes verurteilt wurden. Können die Erkenntnisse und Erfahrungen aus diesem Verfahren auch auf Verbrechen in der Ukraine übertragen werden? Wo liegen die Herausforderungen und welche anderen Möglichkeiten gibt es für eine juristische Aufarbeitung der Verbrechen in der Ukraine?
Diese Fragen stellt Dr. Patrick Kroker in seinem Vortrag. Er ist Jurist beim European Center for Constitutional and Human Rights e.V. (ECCHR) in Berlin. Dort ist er verantwortlich für die Arbeit zu Menschenrechtsverbrechen in Syrien und vertritt regelmäßig Opfer von Völkerrechtsverbrechen vor Gericht.
Ort der Veranstaltung:
Saal 600
Die Veranstaltung findet mit Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache statt.
Um Anmeldung wird gebeten unter Tel. (0911) 231 - 28 614 oder per E-Mail
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Veranstaltungsreihe "Perspektiven auf 75 Jahre Ende der Nürnberger Prozesse"
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