Zur Wahl Nürnbergs als Verhandlungsort trugen verschiedene Aspekte bei. Zunächst musste eine politische Einigung zwischen den USA und der Sowjetunion gefunden werden, die sich beide für einen Prozess in ihrer Besatzungszone aussprachen. Der permanente Sitz des eigens Internationalen Militärgerichtshofs wurde in Berlin unter sowjetischen Vorsitz eingerichtet. Das erste von ursprünglich mehreren geplanten Verfahren sollte jedoch in der amerikanischen Besatzungszone durchgeführt werden, wofür dort der geeignete Ort gefunden werden musste.

Für diese im August 1945 von den Alliierten auf der Londoner Konferenz getroffene Entscheidung gab es vor allem infrastrukturelle Gründe. Der kaum beschädigte Justizpalast an der Fürther Straße bot ausreichend Platz für das zahlreiche Personal aus vier Nationen. Das nördlich unmittelbar angrenzende Gefängnis vereinfachte die Unterbringung und den Schutz der Gefangenen. Nürnbergs historische Rolle als "Stadt der Reichsparteitage" und als Verkündungsort der "Rassengesetze" war zwar nicht für die Wahl als Gerichtsort ausschlaggebend, verlieh ihm aber eine besondere symbolische Bedeutung.

Für den Prozess wurde daher eigens ein hölzerner Verbindungsgang zwischen dem Zellengefängnis und dem Ostbau errichtet, der eine sichere Überführung der Gefangenen von ihrer Zelle direkt in den Gerichtssaal ermöglichte. Zudem wurde das Gelände rund um den Gebäudekomplex weiträumig abgesichert.

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