Selbstreinigung durch Volksgerichte?
Die justitielle Ahndung von NS-Verbrechen in Österreich
Referentin: Dr. Claudia Kuretsidis-Haider
Bereits im August 1945, zwei Monate vor Eröffnung des Nürnberger "Hauptkriegsverbrecherprozesses", begannen österreichische Volksgerichte mit Ermittlungen gegen NS-Verbrecher. Bis 1955 verurteilten die Volksgerichte auf der Grundlage von Sondergesetzen fast 14 000 Personen wegen NS-Verbrechen, mehr als die alliierten Gerichte im gleichen Zeitraum. Der Vortrag beleuchtet Parallelen und Unterschiede der österreichischen Gerichtsbarkeit zu den Nürnberger Prozessen und deren Einfluss auf die Strafverfolgung von NS-Verbrechern in Österreich. Thematisiert werden außerdem der Einfluss und die Bedeutung der Verfahren für die österreichische Nachkriegsgesellschaft.
Dr. Claudia Kuretsidis-Haider, ist Historikerin und Stellvertretende Leiterin der Zentralen österreichischen Forschungsstelle Nachkriegsjustiz am Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands in Wien. Sie veröffentlichte Beiträge zur Geschichte des Nationalsozialismus und der strafrechtlichen Aufarbeitung der NS-Verbrechen in Österreich.
Kostenlose Platzkarten sind frühestens vier Wochen vor Veranstaltungstermin an der Kasse des Memoriums erhältlich oder können unter Telefon (0911) 321 - 79 372 reserviert werden.
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