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Samuel Rajzman mit dem Dolmetscher Benjamin Wald vor dem Internationalen Militärgerichtshof, 27. Februar 1946. Bildnachweis: National Archives, College Park, MD, USA
Freitag, 14. Juli 2017, 16 Uhr

Schaustück des Monats Juli 2017:
Das schwächste Beweismittel? Zur Rolle der Zeugen im Nürnberger Prozess.

Objekt: Samuel Rajzman mit dem Dolmetscher Benjamin Wald vor dem Internationalen Militärgerichtshof, 27. Februar 1946. Fotografie S/W, Fotograf unbekannt
Eigentümer: National Archives, College Park, MD, USA

Spezialführung mit Andreas Mix M.A., wissenschaftlicher Mitarbeiter im Memorium Nürnberger Prozesse

Der Prozess vor dem Internationalen Militärgerichtshof gegen die Hauptkriegsverbrecher beruhte auf Beweisen. Als Beweismittel brachten Anklage und Verteidigung Dokumente, Fotos und Filme ein. Für die Anklage waren die Dokumente am bedeutsamsten. Die vorgelegten Gesetze, Erlasse, Reden oder Tagebuchaufzeichnungen, die vielfach von den Angeklagten selbst verfasst worden waren, sollten dem Gericht und der Weltöffentlichkeit deren Schuld belegen. Insgesamt wurden dem Gericht fast 4 000 Dokumente als Beweismittel vorgelegt.

Das Gericht als Bühne

Die Zeugen mussten nicht vor Gericht erscheinen. Der Internationale Militärgerichtshof akzeptierte auch eidesstattliche Versicherungen, so genannte affidavits, als Beweismittel. In dem knapp ein Jahr dauernden Prozess sagten insgesamt 139 Zeugen persönlich aus, darunter auch 19 der 21 Angeklagten. Die Auftritte der Zeugen, unter denen nur vier Frauen waren, wurden von den internationalen Medien als Höhepunkte im Prozessgeschehen wahrgenommen. Dazu trug auch die Verfahrensordnung bei. Die Kreuzverhöre, bei denen die Zeugen wechselweise von Anklage und Verteidigung vernommen wurden, verliehen dem Prozess Dramatik. Der Gerichtssaal wurde gleichsam zur Bühne, auf der ein rhetorischer Schlagabtausch zwischen den Prozessparteien stattfand.

Täterzeugen

Die meisten Zeugen rief die Verteidigung auf (99 von 139). Bei ihnen handelte sich vielfach um Personen, die selbst eine hohe Funktion innerhalb des NS-Regimes hatten. Einige von diesen Täterzeugen mussten sich später vor einem Gericht der Alliierten verantworten oder wurden an andere Staaten zur Aburteilung ausgeleifert. So war Otto Ohlendorf, der vormalige Leiter der Einsatzgruppe D der Sicherheitspolizei und des SD, Hauptangeklagter in einem der Nürnberger Nachfolgeprozesse. Der ehemalige Kommandant des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz Birkenau, Rudolf Höß wurde nach Polen überstellt und dort in einem Prozess zum Tode verurteilt. Die Aussagen der hochrangigen Funktionsträger und Angeklagten fanden eine große Resonanz in der Berichterstattung.

Opferzeugen

Die Anklage rief Zeugen aus fast allen von dem NS-Regime besetzten Ländern Europas auf. Vor Gericht legten Widerstandskämpfer und Konzentrationslagerhäftlinge Zeugnis ab. Allerdings sagten nur drei Überlende des Holocausts aus. Zwei von ihnen benannte die sowjetische, einen die britische Anklage. Auf Antrag der sowjetischen Anklage trat am 27. Februar 1946 Samuel Rajzman als Zeuge auf, einer der wenigen Überlebenden des Vernichtungslagers Treblinka. Der 1904 im polnischen Wegrów geborene Rajzman arbeitete als Kaufmann in Warschau. Die Deutschen verschleppten ihn im September 1942 aus dem Warschauer Ghetto nach Treblinka. Rajzman überlebte als einziger seiner Familie, weil er einem Arbeitskommando zugeteilt wurde, das die Wertsachen der Ermordeten sortieren musste. Nach dem Aufstand der Häftlinge im August 1943 gelang Rajzman die Flucht aus dem Lager. Bereits vor dem Kriegsende berichtete er in der polnischen Untergrundpresse über seine Erlebnisse in Treblinka.

Vor dem Internationalen Militärgerichtshof beschrieb Rajzman auf Polnisch detailliert den Vernichtungsprozess, von den ankommenden Deportationszügen bis zur Ermordung der Juden in den Gaskammern. Dabei nannte er Namen von Tätern und Opfern. Nüchtern schilderte er den Tod seiner Mutter, Schwester und Brüder: "Ich mußte zusehen, wie diese zur Gaskammer geführt wurden. Einige Tage später, als ich Kleider in die Waggons trug, fanden meine Kollegen die Dokumente meiner Frau, die Photographie meiner Frau und meines Kindes. Das ist alles, was von meiner Familie übrig blieb. Nur eine Photographie."

Netzwerke der Zeugen

Für das Urteil des Internationalen Militärgerichtshof war die Aussage Rajzmans wenig bedeutsam. Er konnte keine Angaben zu den Angeklagten machen oder die Verbrechen in Treblinka unmittelbar mit ihnen in Verbindung bringen. Seine und die Aussagen anderer Zeugen besaßen für den Internationalen Militärgerichtshof dennoch einen hohen Wert. Durch Schilderungen wie die von Samuel Rajzman erfuhr die Öffentlichkeit unmittelbarer und anschaulicher von den nationalsozialistischen Verbrechen als durch die Dokumente, die das Geschehen zumeist durch Tarnbegriffe oder Euphemismen verschleierten.

Viele der Zeugen, die 1945/46 vor dem Internationalen Militärgerichtshof auftraten, schlossen sich später in Interessengruppen zusammen, sagten in weiteren Strafprozessen aus und berichteten in ihren Lebenserinnerungen über ihr Schicksal. Das galt für die Täterzeugen ebenso wie für die Opferzeugen.

Samuel Rajzman emigrierte 1950 nach Kanada. Als Zeuge sagte er in mehreren Ermittlungs- und Strafverfahren gegen das Lagerpersonal von Treblinka aus und verfasste Berichte über seine Erlebnisse im Warschauer Ghetto und dem Vernichtungslager Treblinka. Er starb 1979 in Montreal.

Kosten
Eintritt frei