Vom Nürnberger Prozess zum Internationalen Strafgerichtshof
Völkerstrafrecht in der Praxis

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Der Nürnberger "Hauptkriegsverbrecherprozess" schuf neue Richtlinien für eine internationale Strafgerichtsbarkeit. Dennoch dauerte es mehr als ein halbes Jahrhundert, ehe am 1. Juli 2002 tatsächlich ein permanenter Internationaler Strafgerichtshof für Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen in Den Haag geschaffen wurde. In der Dauerausstellung werden die juristischen, politischen und moralischen Gemeinsamkeiten und Unterschiede des Nürnberger Prozesses und des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag herausgearbeitet.

Im gemeinsamen Gespräch wird der Bogen vom Nürnberger "Jahrhundertprozess" bis heute gespannt und diskutiert, warum der Internationale Strafgerichtshof notwendig ist, was er leisten kann und was nicht von ihm erwartet werden darf. Im dreistündigen Programm werden die Ad-Hoc-Gerichtshöfe (Jugoslawien und Ruanda) und die Hybrid-Gerichte (Kambodscha u.a.) behandelt. In der vierstündigen Version beschäftigt sich die Gruppe vertieft mit aktuellen Fragen zu Kriegsverbrechen und Völkermord.

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Zielgruppen:

Das Programm ist ab der 9. Klasse, für Studierende/ Erwachsene, Bundeswehr und Polizei geeignet.

Partner:

Menschenrechtsbüro der Stadt Nürnberg (MRB)
Nürnberger Menschenrechtszentrum e.V. (NMRZ)