Die Polizei war ein zentrales Herrschaftsinstrument des NS-Regimes. Nicht nur die Gestapo, sondern auch die Kriminalpolizei und die uniformierte Schutzpolizei waren am Terror gegen die politischen und weltanschaulichen Gegner des NS-Staats beteiligt, zunächst im Innern des Deutschen Reichs und seit Kriegsbeginn 1939 schließlich in allen von der Wehrmacht eroberten Gebieten. Besonders in Osteuropa beging die deutsche Polizei massenhaft Verbrechen an der Zivilbevölkerung.
Das für die Aus- und Weiterbildung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten entwickelte Programm beschäftigt sich mit der Rolle der Polizei im NS-Staat und dem Umgang mit ihren Verbrechen in den Nürnberger Prozessen. Welche Taten der Polizei kamen dabei zur Sprache und welche nicht? Wie bewerteten Ankläger und Richter das Handeln der verschiedenen Polizeisparten? Welche Bedeutung hatten die Urteile für die Rückkehr der Polizisten in ihren Beruf? Diese und weitere Fragen stehen im Zentrum der Führung durch die Ausstellung und den Gerichtssaal. Danach werden grund- und menschenrechtliche Konsequenzen für die heutige Polizeiarbeit thematisiert.
Im drei- und vierstündigen Programm schließt an die Ausstellungsführung eine Seminareinheit an, in der Kleingruppen selbstständig mit Quellen arbeiten. Aus dieser historischen Perspektive wird die heutige polizeiliche Praxis betrachtet. Organisationsstrukturen, menschenrechtliche Fragen aktueller Polizeiarbeit werden besprochen.
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Zielgruppen:
Das Programm ist für die Aus- und Weiterbildung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten geeignet.
Partner:
Menschenrechtsbüro der Stadt Nürnberg (MRB)
Nürnberger Menschenrechtszentrum e.V. (NMRZ)