Zum Abschluss des "Reichsparteitags der Freiheit" 1935 wird der Reichstag nach Nürnberg einberufen. Er soll ein "Reichsflaggengesetz" beschließen, das die Hakenkreuzflagge zur Reichs- und Kriegsflagge macht. Taktische Erwägungen und Stimmungen bewegen Hitler, dem Reichstag zwei weitere Gesetze vorzulegen, die seit längerem, diskutiert werden: ein "Reichsbürgergesetz" (Staatsbürgergesetzt für Juden) und ein "Rassentrennungsgesetz" („Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“). Für sie wird schnell die Bezeichnung "Nürnberger Gesetze" geläufig.
Das "Reichsbürgergesetz" schafft für Staatsangehörige "deutschen oder artverwandten Blutes" eine neue Reichsbürgerschaft mit "vollen politischen Rechten". Die Juden werden als bloße Staatsangehörige zu Staatsbürgern zweiten Grades degradiert. Das "Blutschutzgesetz" untersagt Eheschließungen zwischen Deutschen und Juden und bedroht außereheliche sexuelle Beziehungen zwischen ihnen mit Gefängnis oder Zuchthaus, wobei immer der Mann zu bestrafen ist. Wer Jude im Sinne der Gesetze ist, wird nachträglich in der ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz geregelt. Als Juden gelten alle von vier oder drei jüdischen Großeltern abstammenden Personen ("Voll"- und "Dreivierteljuden"), Personen mit zwei jüdischen Großeltern (sog. "Halbjuden") nur in bestimmten Fällen.
Ausstellung "Entrechtet. Entwürdigt. Beraubt. Arisierung in Nürnberg und Fürth"