Foto- und Drehgenehmigungen

Dreharbeiten und Aufnahmen bei den Museen der Stadt Nürnberg

Von außen dürfen städtische Bauwerke, – zu ihnen zählen auch die Häuser der Museen der Stadt Nürnberg – die sich auf öffentlichen Straßen und Plätzen befinden "mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film" vervielfältigt werden. Das Urhebergesetz nennt das "Panoramafreiheit". Öffentliche Wege, Straßen und Plätze sind solche, die grundsätzlich jedermann frei zugänglich sind.

Aufnahmen in Gebäuden der Museen der Stadt Nürnberg

Foto-, Film- und Tonaufnahmen in der Ausstellung sind für private und nicht-kommerzielle Zwecke gestattet. Die Aufnahmen dürfen ausschließlich ohne Blitzlicht und ohne Stativ erfolgen. Zudem müssen die Bilder oder Videos klar erkennen lassen, dass sie im Kontext der Ausstellung entstanden sind. Eine journalistische, redaktionelle und kommerzielle Nutzung sowie Aufnahmen außerhalb dieses Rahmens bedürfen der vorherigen Genehmigung unter
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Das so entstandene Foto- und Filmmaterial darf für eine Veröffentlichung nicht durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) verändert, bearbeitet oder verfremdet werden. Dies gilt insbesondere für jegliche Form der generativen oder manipulativen Bearbeitung. Die Stadt Nürnberg behält sich im Falle des Zuwiderhandelns rechtliche Schritte vor.

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