Am 15. September 1935 wurden während des "Reichsparteitags der Freiheit" des NSDAP die Nürnberger Gesetze verkündet, die die Rechte aller jüdischen Mitbürger drastisch einschränkten. Die Gesetze vertieften den seit 1933 mit antisemitischen Verordnungen und Propagandaaktionen angelegten Schnitt durch die Gesellschaft brutal. Er führte nun durch zahllose Familien, Ehen und Netzwerke zwischenmenschlicher Beziehungen, offenbarte Missgunst und Kleinmut, Egoismus und Treulosigkeit, eher selten Standhaftigkeit und Bekennermut. Freundschaften zerbrachen. Zwischenmenschliche Herzlichkeit zu Juden schuf einen Strafbestand. Biedermänner denunzierten ihre Nachbarn, bezichtigten sie der "Rassenschande" und lieferten sie einer erbarmungslosen Gerichtsbarkeit aus.
Wenig bekannt ist, und das zeigt diese Ausstellung, dass den Nürnberger Gesetzen bis 1943 noch etliche Durchführungsverordnungen folgten. Mit bürokratischem Definitionswahn beschnitt man die Rechte der jüdischen Mitmenschen Zug um Zug, um schließlich alle, die nicht rechtzeitig auswandern konnten, mit unerbittlicher "Rechtmäßigkeit" in Ghettos und Todeslager zu treiben.
Bei der Ausstellung handelt es sich um 19 Bahnen im Format 305 cm (Höhe) x 150 cm (Breite). Die Bahnen sind oben und unten jeweils auf Alustangen gespannt und über ein einfaches Hängesystem an dünnen Drahtseilen zu befestigen.
Die Kosten für die Versicherung, Verpackung, Übersendung und Rücksendung der Leihgaben trägt der Entleiher. Die Leihgebühr beträgt 500 EUR. Weitere Details werden in einem Leihvertrag geregelt.