Dreharbeiten und Aufnahmen bei den Museen der Stadt Nürnberg
Von außen dürfen städtische Bauwerke, – zu ihnen zählen auch die Häuser der Museen der Stadt Nürnberg – die sich auf öffentlichen Straßen und Plätzen befinden "mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film" vervielfältigt werden. Das Urhebergesetz nennt das "Panoramafreiheit". Öffentliche Wege, Straßen und Plätze sind solche, die grundsätzlich jedermann frei zugänglich sind.
Aufnahmen in Gebäuden der Museen der Stadt Nürnberg
In geschlossenen Museumsräumen oder in umzäuntem Gelände dürfen Sie ohne Blitz und Stativ zur persönlichen, nicht-kommerziellen Nutzung kostenlos fotografieren.
Für alle anderen Zwecke muss das jeweilige Museum zuvor um Erlaubnis gefragt werden. Die entsprechenden Kontaktadressen finden Sie auf der Website der jeweiligen Museumshäuser.