1322 erwarb die Reichsstadt Nürnberg vom Kloster Heilsbronn das Baurecht für das spätere gotische Rathaus. Wie viele Städte des Hochmittelalters überließ man zuvor die Organisation seines Marktes und die Versorgung der Bevölkerung größtenteils der Kirche.
Als 1332 der Bau des Rathauses begann, wurde das Gefängnis gleich mit eingeplant, da das Rathaus zugleich Gerichtsstätte war. Zu diesem Zweck wurden die bestehenden Läden des ehemaligen Brothauses der Zisterziensermönche in Gefängniszellen umgebaut. Wegen der Hochwassergefahr schüttete man im Bauverlauf das gesamte Bodenniveau um etwa drei Meter auf. Damit verwandelte sich das ehemalige Brothaus im Erdgeschoss in neugewonnene Kellerräume - die gefürchteten Nürnberger Lochgefängnisse.
Der Nürnberger Rat
Die Lochgefängnisse sind Zeugen mittelalterlichen Rechtsgebarens. Wie viele Städte benutzte auch Nürnberg das in diesen Zeiten allgemein gängige Strafprozessverfahren.
Ebenso wie der Angeklagte seinen "guten Leumund" durch Zeugen beeidigen lassen musste, hatten in Nürnberg der Rat und die Schöffen als Gerichtsinstanz spätestens seit 1320 das Recht, einen Angeklagten bei erwiesenem "bösen Leumund" an Leib und Seele zu strafen.
Betroffen hiervon waren nicht nur Stadtfremde, sondern auch die eigenen Bürger der Stadt. Unter den zahlreichen Kriminalfällen gab es auch viele mit prominenten Bürgern, vor deren Verurteilung und Bestrafung man sich nicht scheute. Der wohl bekannteste Häftling war der Bildhauer Veit Stoß, der wegen Fälschung eines Schuldscheines einsaß und gnadenhalber "nur" gebrandmarkt wurde.