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3.7 Gesellschaftliche und Politische Ziele: Mehr als Propagandashow

Im Sinne eines politischen "Event-Marketings" verfolgt das NS-Regime mit den Reichsparteitagen zentrale gesellschaftliche Ziele. Während der Parteitagswoche soll die Übereinstimmung zwischen "Volksgemeinschaft" und "Führer" inszeniert werden. Grundlage der nationalsozialistischen Vorstellung von "Volksgemeinschaft" ist neben dem Versprechen eines geeinten deutschen Volkes die radikale Ausgrenzung ideologisch definierter Bevölkerungsgruppen.

In dem Bild verbinden sich diese beiden Elemente – Inklusion und Exklusion – zu einem Motiv: "Ein Volk, ein Reich, ein Führer" – für weite Teile der krisengeschüttelten Deutschen ist dies keine Propagandaformel, sondern die ersehnte neue Gesellschafts- und Staatsform.

Daneben werden die Reichsparteitage gezielt als politische Plattform genutzt. Innen- und außenpolitische Maßnahmen oder Ereignisse werden dort nicht verhandelt, sondern umjubelt.

Am 15. September 1935 verkündet Hermann Göring während des Reichsparteitags die sogenannten "Nürnberger Gesetze". Diese sind die juristische Grundlage für die Entrechtung von Juden sowie Sinti und Roma und das Startsignal der nun staatlich legitimierten Verfolgung bis hin zum Massenmord.