
Von außen dürfen städtische Bauwerke, - zu ihnen zählen auch die Häuser der museen der stadt nürnberg - die sich auf öffentlichen Straßen und Plätzen befinden "mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film" vervielfältigt werden. Das Urhebergesetz nennt das "Panoramafreiheit". Öffentliche Wege, Straßen und Plätze sind solche, die grundsätzlich jedermann frei zugänglich sind.
Bei Aufnahmen in geschlossenen Museumsräumen oder in umzäuntem Gelände muss jeweils der zuständige "Hausherr" zuvor um Erlaubnis gefragt werden. Die Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der städtischen Museen ist gerne behilflich, den Kontakt zu den einzelnen Museumsleitern herzustellen.
museen der stadt nürnberg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ulrike Berninger M.A. (Leitung)
Hirschelgasse 9-11
90403 Nürnberg