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Überblick über die Nürnberger Strafgerichtsbarkeit in früheren Jahrhunderten.

Mittelalterliche Lochgefängnisse

Themen - Justitia

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Folterkammer.

Die Strafgerichtsbarkeit

Die Anfänge der Strafgerichtsbarkeit in Nürnberg liegen im Dunkeln. Die Rechtshoheit ging zunächst vom Reich aus und wurde vom königlichen Vogt ausgeübt. Im 13. Jahrhundert hat in Nürnberg der Burggraf die Gerichtsbarkeit übernommen. Schließlich wurde zu Beginn des 14. Jahrhunderts der Reichsschultheiß verpflichtet, nur nach dem Spruch der Schöffen (Teil des Rates der Stadt) zu richten.

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Handschellen.

Das Gerüft

Wurde ein Verbrecher auf frischer Tat ertappt, musste er mit dem entsprechenden "Gerüft" vor Gericht geschleppt werden: Unter "Gerüft" oder "Gerücht" verstand man im Mittelalter den Notruf eines Menschen, dem Gewalt geschah, das so genannte Zetergeschrei, das "o Weh", "o Wappen" oder ähnlich lautete. Jeder Erwachsene, der dies Geschrei hörte, sollte herbeieilen und helfen, den Täter zu überwältigen, zu fesseln und ihm die "Handhafte" (Diebesgut, die Hand oder einen Finger des Ermordeten) auf den Rücken zu binden.

Die eigentliche Anklage eines Verbrechers, der unter diesem Geschrei ergriffen oder verfolgt worden war, musste ebenfalls durch "Gerüft" ("Gerücht") beginnen: "Mörder! Dieb!". Unter ständigem "Gerüft" wurde der Täter dann zum Richter in das Rathaus geschleppt.

Später genügte es, wenn der Beklagte von sieben Zeugen durch Eid überführt wurde. Das Verfahren wurde um 1320 vom "Leumundsverfahren" abgelöst.

Anfang des 14. Jahrhunderts entstand jedoch eine "Halsgerichtsordnung" mit dem Titel "Wie man richtet über einen Menschen". Die Vorschriften standen in einem Satzungsbuch. Ein veröffentlichtes Strafrecht, das für das gesamte Reich galt, gab es erst durch Kaiser Karl V. im Jahr 1532.

Die Folter der Angeklagten wurde erst 1813 vom Bayerischen Kriminalgericht aufgehoben.

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